Hausärztliche Versorgung
Der Begriff ist im Bereich des Sozialgesetzbuches V (§ 73 Abs. 1 SGB V) festgelegt. Hier wird die Aufteilung der ärztlichen Versorgung in den hausärztlichen und fachärztlichen Versorgungsbereich erklärt:
Der Bereich der hausärztlichen Versorgung umfasst die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und sozialen Umfeldes, die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen, die Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung, sowie die Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nicht ärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen.
In unserer hausärztlichen Praxis haben wir die Untersuchungsmöglichkeiten um Ihnen eine Hilfe zur Lösung etwaiger körperlicher oder psychischer Erkrankungen zu sein. Sollten unsere Möglichkeiten nicht ausreichen oder sind generell weitere Spezialisten zur Abklärung einer Erkrankung notwendig, überweisen wir Sie zu den richtigen Fachärzten.